Motorrad

Mehr Infos ↓

Deine Motorrad Ausbildung

Es ist endlich soweit und du möchtest deinen Motorradführerschein machen? Unser Angebot umfasst die Ausbildung jeder Motorradklasse, sowie die der Schlüsselzahlen B196 und A80. Zudem kannst du deinen Aufstieg bei uns machen. Je nach Motorradklasse kannst du deinen Theorieunterricht bei uns in zwei bis acht Werktagen hören. Nach Absprache ist es zudem möglich die praktische Ausbildung in nur 8 Tagen bei uns zu absolvieren! Dieses ist mit keinen Mehrkosten für dich verbunden! Sprich uns für die Planung einfach an, wir freuen uns!

A

Die Führerscheinklasse A berechtigt dich dazu alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Zweiräder, auch mit Beiwagen) zu fahren.

  • Das Mindestalter für die Klasse A liegt bei 24 Jahren. Du kannst die Klasse A auch mit 20 Jahren erwerben, sofern du seit mindestens zwei Jahren die Klasse A2 besitzt (Aufstieg)
  • Sofern du bereits einen Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 hast, reduzieren sich die benötigten Sonderfahrten auf 6 Fahrten

A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, deren Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW dürfen mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden.

  • Das Mindestalter für die Klasse A1 liegt bei 16 Jahren

A2

Mit der Führerscheinklasse A2 dürfen Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h gefahren werden.

  • Das Mindestalter für die Klasse A2 liegt bei 18 Jahren
  • Sofern du bereits einen Vorbesitz der Klasse A1 hast, reduzieren sich die benötigten Sonderfahrten auf 6 Fahrten

AM

Die Klasse AM kann bereits mit 15 Jahren erworben werden, jedoch beginnt die Probezeit hierbei noch nicht. Mit der Führerscheinklasse AM dürfen kleine und leichte Krafträder gefahren werden. Dieses beinhaltet zweirädrige und dreirädrige Krafträder, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Hierbei gelten folgende Bedingungen:

  • Leichte zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einen Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Leistung von höchstens 4 kW haben
  • Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres darf mit dem AM Führerschein nur innerhalb Deutschlands gefahren werden

MOFA

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann mit 15 Jahren erworben werden und berichtigt dazu zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Um die Mofa-Prüfbescheinigung zu erhalten, müssen FahrschülerInnen 6x zum Grundstoff-Theorieunterricht, 1x 90 Minuten mit dem Mofa fahren und im Anschluss die Theorieprüfung beim TÜV bestehen.

B96

Ganz einfach Anhänger fahren an nur einem Tag.

LKW

Jetzt ganz einfach Berufskraftfahrer werden.

PKW

Deinen PKW Führerschein, einfach und sicher.

Der Theorieplan

Ganz einfach die nächsten Termine finden