PKW

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Deine PKW Ausbildung

Wir sind eine Fahrschule aller Klassen und bilden im gesamten Bereich des Straßenverkehrs aus. Hier erhältst du einen kurzen Überblick über alle relevanten Informationen rund um den PKW-Führerschein. Gerne stehen wir dir bei Rückfragen zur Verfügung!

BF17

Führerschein ab 17

Im Jahre 2011 wurde das „Begleitete Fahren ab 17“ bundesweit eingeführt. Hierdurch soll vor allem die Verkehrssicherheit für junge Fahranfänger entscheidend verbessert werden. Nach einer bestandenen Fahrprüfung mit 17 Jahren dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden, sofern eine als Begleitperson eingetragene Person mitfährt.

  • Du kannst dich mit 16 ½ Jahren für BF17 anmelden
  • Damit eine Person als Begleitperson eingetragen werden kann, muss sie seit mind. 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, mind. 30 Jahre alt sein und zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg belastet sein

B197

PKW Führerschein

Mit der Führerscheinklasse B bist du dazu berechtigt Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,50 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, exklusive des Fahrersitzes, zu fahren. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse B liegt bei 18 Jahren.

  • Bei der Ausbildung der Schlüsselzahl B197 bist du nach der bestandenen Prüfung berechtigt sowohl Kraftfahrzeuge mit Schalt- wie auch mit Automatikgetriebe zu fahren.
  • Wir bieten zudem die Ausbildung ausschließlich mit einem Automatikfahrzeug (78) an
  • Die Theorieprüfung kann drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden und die praktische Prüfung einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters

B96

Ganz einfach Anhänger fahren an nur einem Tag.

Motorrad

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LKW

Jetzt ganz einfach Berufskraftfahrer werden.

Der Theorieplan

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