LKW

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Deine LKW Ausbildung

Wir sind eine Fahrschule aller Klassen und bilden im gesamten Bereich des Straßenverkehrs aus. Hier erhältst du einen kurzen Überblick über alle relevanten Informationen rund um die LKW-Führerscheinausbildung. Gerne stehen wir dir bei Rückfragen, in einer unserer sechs Fahrschulbüros, zur Verfügung.

C1

Mit der Klasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen (exklusive dem Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut sind gefahren werden.

  • Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren und der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
  • Es dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden

C1E

Mit der Klasse C1E dürfen mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG gefahren werden. Es können Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse und/oder Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg gefahren werden. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen.

  • Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren
  • Der Vorbesitz der Klasse C1 ist erforderlich
  • Es dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden

C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, ausgenommen dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind, dürfen mit der Klasse C gefahren werden.

  • Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Bei der Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder einer Berufsausbildung kann das Mindestalter auf 18 Jahren heruntergesetzt werden
  • Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
  • Es dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden

CE

Die Klasse CE befähigt dazu, Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse zu fahren.

  • Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Bei der Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder einer Berufsausbildung kann das Mindestalter auf 18 Jahren heruntergesetzt werden
  • Der Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich
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B96

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